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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16 (https://dejure.org/2016,99930)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2016 - L 2 R 298/16 (https://dejure.org/2016,99930)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2016 - L 2 R 298/16 (https://dejure.org/2016,99930)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16
    Deshalb haben die Tatsachengerichte in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (BSG, U.v. 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - Breithaupt 2011, 630).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R

    Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16
    Formelhafte Wendungen, etwa dass "keine Besonderheiten gegeben" seien oder "hinsichtlich der Umstände nichts Besonderes ersichtlich" sei, reichen für die vorgeschriebene Begründung von Ermessensentscheidungen nicht aus, weil bei derartigen "Leerformeln" nicht nachgeprüft werden kann, ob die Verwaltung von ihrem Ermessen überhaupt und ggfs. in einer dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BSG, U.v. 18. April 2000 - B 2 U 19/99 R - SozR 3-2700 § 76 Nr. 2).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16
    c) Bei der Ermessensausübung muss die Beklagte auch dem den Betroffenen im Rahmen der Rechtsvorschriften eingeräumten Wunsch- und Wahlrecht (§ 33 SGB I, § 9 SGB IX) Rechnung tragen (BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 KR 8/09 R -, BSGE 108, 222).
  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91

    Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16
    Ein Behinderter kann dementsprechend insbesondere nicht verlangen, zu einem Beruf umgeschult zu werden, in dem er nur in einem Teil des Berufsfeldes einsatzfähig ist, wenn für andere Berufe eine solche Einschränkung nicht besteht (BSG, U.v. 26. August 1992 - 9b RAr 3/91 - SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2018 - L 1 R 532/17
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verpflichtete die Beklagte mit rechtskräftigem Urteil vom 14.09.2016 (L 2 R 298/16), den Rehabilitationsantrag der Klägerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu bescheiden.

    Die Beklagte hat vielmehr bisher berechtigt versucht, auf der Grundlage der ihr mittels Urteil des 2 Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.09.2016 (L 2 R 298/16) auferlegten Verpflichtung zur Aufklärung des psychischen Gesundheitszustandes umfassend nachzukommen und eine abschließende Entscheidung berechtigt (noch) nicht getroffen.

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